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   BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51   

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https://dejure.org/1952,1417
BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51 (https://dejure.org/1952,1417)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1952 - V ZR 99/51 (https://dejure.org/1952,1417)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1952 - V ZR 99/51 (https://dejure.org/1952,1417)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 19.06.1915 - V 51/15

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51
    Der Vertrag ist zu ergänzen, nicht etwa der Vertragswille der Parteien (RGZ 87, 211 [213]; 92, 318 [320], 417 [420]; RG WarnRspr 1912 Nr. 289; JW 1921, 1077 [1078]; HRR 1928 Nr. 206; RGZ 129, 80 [88]).
  • BGH, 21.02.1952 - IV ZR 103/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51
    Der Hinweis der Revision, das Rücktrittsrecht wegen Erschütterung der Geschäftsgrundlage sei nur das äußerste Mittel und nur dann gegeben, wenn eine Anpassung des Vertrags an die veränderten Verhältnisse nicht möglich erscheine, ist zwar richtig (OGHZ 1, 62 [69]; BGH vom 21. Februar 1952, IV ZR 103/51).
  • RG, 22.04.1920 - IV B 2/20

    Kann in der Erbeinsetzung eines Geschwisterkindes unter Umständen eine

    Auszug aus BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51
    Eine Lücke liegt dann vor, wenn die Vertragsparteien über ein bestimmtes Lebensverhältnis eine abschließende Vereinbarung getroffen, aber dabei bestimmte Fragen nicht geregelt haben, sei es, daß sie diese bewußt in der Erwartung offenließen, daß sie darüber schon noch einig würden (RG in JW 1938, 2740 [2743]), sei es, daß sie an einen bestimmten Fall nicht gedacht haben (RGZ 99, 82 [85] 110, 302 [306]; 164, 196 [202]; OLG Stuttgart Zweigstelle Karlsruhe in NJW 1949, 27).
  • RG, 27.06.1940 - V 205/39

    1. Kann ein Nießbrauch an einem einzelnen Stockwerk eines Hauses bestellt werden?

    Auszug aus BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51
    Eine Lücke liegt dann vor, wenn die Vertragsparteien über ein bestimmtes Lebensverhältnis eine abschließende Vereinbarung getroffen, aber dabei bestimmte Fragen nicht geregelt haben, sei es, daß sie diese bewußt in der Erwartung offenließen, daß sie darüber schon noch einig würden (RG in JW 1938, 2740 [2743]), sei es, daß sie an einen bestimmten Fall nicht gedacht haben (RGZ 99, 82 [85] 110, 302 [306]; 164, 196 [202]; OLG Stuttgart Zweigstelle Karlsruhe in NJW 1949, 27).
  • RG, 12.03.1918 - III 437/17

    Interessengerechte Auslegung eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51
    Der Vertrag ist zu ergänzen, nicht etwa der Vertragswille der Parteien (RGZ 87, 211 [213]; 92, 318 [320], 417 [420]; RG WarnRspr 1912 Nr. 289; JW 1921, 1077 [1078]; HRR 1928 Nr. 206; RGZ 129, 80 [88]).
  • RG, 20.05.1930 - II 459/29

    Beendigung des HVV bei Auflösung eines Syndikats

    Auszug aus BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51
    Der Vertrag ist zu ergänzen, nicht etwa der Vertragswille der Parteien (RGZ 87, 211 [213]; 92, 318 [320], 417 [420]; RG WarnRspr 1912 Nr. 289; JW 1921, 1077 [1078]; HRR 1928 Nr. 206; RGZ 129, 80 [88]).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 15.07.1948 - ZS 52/48
    Auszug aus BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51
    Der Hinweis der Revision, das Rücktrittsrecht wegen Erschütterung der Geschäftsgrundlage sei nur das äußerste Mittel und nur dann gegeben, wenn eine Anpassung des Vertrags an die veränderten Verhältnisse nicht möglich erscheine, ist zwar richtig (OGHZ 1, 62 [69]; BGH vom 21. Februar 1952, IV ZR 103/51).
  • BGH, 12.02.1988 - V ZR 8/87

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Tragung von Erschließungskosten

    Vor diesem Hintergrund enthält der vorliegende Vertrag innerhalb des durch ihn gesteckten Rahmens und der wirklich gewollten Vereinbarungen (vgl. BGHZ 40, 91, 103 [BGH 10.07.1963 - VIII ZR 204/61]; 77, 301, 304) [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79]gerade durch die Übernahme der gesetzlichen Regelung eine Lücke, weil die Parteien nach den entsprechenden Feststellungen des Berufungsgerichts eine nachvertragliche Entwicklung nicht bedacht haben (vgl. Senatsurt.v. 12. Dezember 1952, V ZR 99/51, LM BGB § 157 (D) Nr. 1), nämlich die spätere Inanspruchnahme der Kläger (als endgültig Beitragsverpflichtete) auch wegen des bereits von den Beklagten aufgrund ihrer seinerzeitigen Vorausleistungsverpflichtung entrichteten Betrages von 8.208,00 DM.
  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 473/84

    Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsrente gegen den Träger der gesetzlichen

    Die ergänzende Vertragsauslegung, die auch noch vom Revisionsgericht vorgenommen werden kann, hat in der Weise zu erfolgen, daß unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu ermitteln ist, wie die Beteiligten bei redlichem Verhalten die versäumte Regelung getroffen hätten, wenn ihr Fehlen erkannt worden wäre (BAG Urteil vom 2. September 1956 - 5 AZR 24/65 - AP Nr. 4 zu § 128 ZP0, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 AZR 606/75 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Wertsicherung, zu 3 der Gründe; BGH Urteil vom 21. September 1955 - VI ZR 118/54 - LM BGB § 157 (D) Nr. 5; ähnlich Urteil vom 12. Dezember 1952 - V ZR 99/51 - Nr. 1, aa0 und Urteil vom 11. Juni 1958 - V ZR 277/56 - Nr. 10; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, 2. Aufl., § 157 Rz 39 mit weiterem Nachweis).
  • BGH, 15.04.1969 - VI ZR 56/68

    Zahlung rückständiger Miete - Abschluss eines Mietvertrages - Anspruch auf

    Das gilt vor allem, wenn die Vertragsparteien über ein bestimmtes Lebensverhältnis eine abschließende Vereinbarung getroffen, dabei aber bestimmte Fragen nicht geregelt haben, sei es, daß sie diese bewußt in der Erwartung offen ließen, sie würden sich hierüber noch einig werden, sei es, daß sie an einen bestimmten Fall nicht gedacht haben (so z.B. das Urteil des BGH vom 12. Dezember 1953 - V ZR 99/51 - LM § 157 BGB D Nr. 1).
  • BAG, 03.05.1988 - 3 AZR 419/86

    Anrechnung von Soldatenversorgungsbezügen auf eine Betriebsrente - Verweis auf

    Eine Regelungslücke liegt dann vor, wenn die Vertragsparteien über ein bestimmtes Lebensverhältnis eine abschließende Vereinbarung getroffen haben, aber dabei bestimmte Fragen nicht geregelt haben, sei es, daß sie sie bewußt ungeregelt gelassen haben, weil sie davon ausgehen, daß sie sich darüber noch einigen werden, sei es, daß sie an einen bestimmten Fall nicht gedacht haben (BGH Urteil vom 12. Dezember 1952 - V ZR 99/51 - LM § 157 BGB (D) Nr. 1; BGH Urteil vom 19. Februar 1979 - II ZR 225/77 - WM 1979, 889, 891; BGH Urteil vom 20. November 1975 - III ZR 112/73 - WM 1976, 251, 252; MünchKomm, Mayer-Maly, BGB, 2. Aufl., § 157 Rz 29 - 32 mit weiterem Nachweis).
  • BGH, 18.10.1968 - V ZR 93/65

    Anpassung von Erbbauzinsen nach Wegfall der Geschäftsgrundlage - Aufhebung der

    Auch dagegen bestehen keine Bedenken, daß die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf die Vereinbarung eines Erbbauzinses anzuwenden sind (vgl. Urteile des Senats vom 12. Dezember 1952, V ZR 99/51, LM BGB § 157 - D - Nr. 1, und das bereits genannte Urteil vom 23. Oktober 1957).
  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 174/65

    Vereinbarung eines Erbbaurechts - Erhöhung eines Erbbauzinsbetrages - Auslegung

    Der Vertragsgegenstand sei mithin abschließend geregelt, und für den "Beurteilungsspielraum" des jetzigen Rechtsstreits liege keine Lücke vor; denn eine solche setze entweder etwas voraus, an das die Vertragschließenden nicht gedacht hätten, oder etwas, das von ihnen bewußt in der Erwartung offen gelassen worden sei, daß man sich darüber schon noch einig werden würde (unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1952, V ZR 99/51, LM BGB § 157 D Nr. 1).
  • BGH, 14.06.1961 - VIII ZR 132/60

    Rechtsmittel

    Daran scheitert der Versuch der Revision, aus § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB herzuleiten, daß die Besprechung vom 7. Juli 1959 ein für den Beklagten verbindliches Ergebnis nicht gehabt habe (RG JW 1938, 2740, 2743 = SeuffArch 92 Nr. 138 und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 1952 - V ZR 99/51 = LM BGB § 157 D Nr. 1).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 270/56

    Rechtsmittel

    Gegen die Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf die Vereinbarung eines Erbbauzinses bestehen keine Bedenken (vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 1952, V ZR 99/51, LM BGB § 157 - D - Nr. 1).
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